Ufersausen - 1. Spendenlauf Pfaffenhofen a.d. Roth

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Pfaffenhofener Ufersausen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des Ufersausen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

§ 1 Allgemeines

1.    Das „Pfaffenhofener Ufersausen“ (Veranstaltung) ist eine Veranstaltung des Gasthof Adler in Holzheim (Veranstalter), vertreten durch die Inhaberin Tanja Schmid, Neuhauser Straße 4, 89291 Holzheim, Tel.: +49-7302-5234, E-Mail: info(at)ufersausen.de; sowie des Fiddler’s Green Irish Pub in Pfaffenhofen (Veranstalter), vertreten durch Inhaber Jens Hagg, Volkertshofener Straße 7a, 89284 Pfaffenhofen an der Roth, Tel.: +49-7302-9200697, E-Mail: info(at)ufersausen.de.

2.    Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der folgenden Bedingungen.

3.    Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. behördliche Auflagen, Beschädigungen der Laufstrecke, Wetterlage) - auch noch zeitlich kurz vor Beginn - die Startzeit oder Teilstrecken ändern.

4.    Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

5.    Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

1.    Teilnahmeberechtigt am Pfaffenhofener Ufersausen sind Hobby- und Freizeitsportler ohne Altersbeschränkung. Minderjährige Sportler dürfen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten teilnehmen. Eltern haften für ihre Kindern.

2.    Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt.

§ 3 Anmeldung, Zeitmessung

1.    Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal des Veranstalters. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung seiner Meldung per E-Mail.

2.    Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung zu der Veranstaltung von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) erfolgen, der/ die damit seine/ ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklärt/en und in diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einwilligt/en sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.

3.    Eine Zeitmessung erfolgt nicht. Es werden lediglich einmal pro Runde die gelaufenen Kilometer bestätigt.

4.    Eine Nachmeldung vor Ort ist bis 30 Minuten vor dem Start möglich.

§ 4 Strecke

1.    Die Strecke ist markiert und ausgeschildert. Die Teilnehmer haben der Markierung zu folgen und dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.

§ 6 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung

Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Unübersichtliche Streckenabschnitte sind vorsichtig zu laufen.
Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer Teilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird für angemessen ausreichende Verpflegung im Zielbereich sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.

§ 7 Haftung

1.    Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:

a.    Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden. Ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten wird berücksichtigt.

b.    Der Veranstalter haftet hingegen nicht für alle sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten.
„Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.

c.    Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

2.    Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

§ 8 Datenschutz

Die Bereitstellung, der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich.
Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme am Pfaffenhofener Ufersausen ist Bestandteil dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Die Datenschutzerklärung ist einsehbar unter: https://www.ufersausen.de/datenschutz

§ 9 Foto- und Bewegtbildaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst insbesondere das Recht, Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen.
Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe) in einer Art und Weise, die die betreffenden Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellt, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe der betroffenen Teilnehmer.

§ 10 Gerichtsstandstandvereinbarung

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner wird Neu-Ulm vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 09.09.2022